Anmeldung zur Eheschließung - Was ist zu beachten?
Heiraten kann man grundsätzlich vor jedem Standesbeamten in Deutschland.
Die Eheschließungen haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, anzumelden. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Für die Anmeldung der Eheschließung sind zunächst einmal folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
- Geburtsurkunde oder einen beglaubigen Ausdruck auf dem Geburtenregister
- Wenn sie schon verheiratet waren, die Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck auf dem Eheregister
- Wenn sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, muss ein Nachweis über die Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft vorgelegt werden
- Falls der Geburtsort im Ausland liegt, wird eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine Originalurkunde mit amtlicher Übersetzung benötigt (die Urkunde muss im Einzelfall mit einem Legalisationsvermerk oder Apostille versehen sein)
- Führt ein Verlobter nicht die aus den Personenstandsurkunden ersichtlichen Vor- und Familiennamen, so hat er dies nachzuweisen (z. B. Namenserklärungen oder behördliche Namensänderungen, evtl. Registrierschein)
- Ein Nachweis zur Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung oder Rechtstellung als Deutscher
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister von gemeinsam/gemeinsamen Kind(ern)
In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten.
Es empfiehlt dich daher, immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.
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