Gemeindevertretersitzung vom 17.Juni 2008
Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber im Gemeindezentrum Hofbieber war geprägt von Harmonie, alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
1.) Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung
Gegen die Niederschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung werden keine Einwände erhoben.
2.) Beratung und Grundsatzbeschlussfassung über die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hofbieber um eine Kinderkrippe mit integriertem Familienzentrum
Bürgermeister Schafft erläutert unter Hinweis auf die Vorlagen den Sachverhalt.
Die Gemeinde hat fristgerecht zum 15.05.2008 die Bezuschussung zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hofbieber um eine Kindergruppe und Aufbau eines Familien-zentrums beim Landkreis Fulda beantragt. Insbesondere mit der Finanzierungsmög-lichkeit nach den „Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investi-tionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ besteht die Möglichkeit, in Hofbieber besondere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zwischen 1 und 10 Jahren zu schaffen. Insbesondere auch mit der absehbaren Entwicklung der „Biebertalschule“ zur Ganztagsschule ab dem Jahr 2009 kann in Hofbieber ein Kinderbetreuungs- und Familienzentrum wachsen, das Mittelpunktfunktionen wahrnehmen kann.
Bürgermeister Schafft erläutert die Systematik der Kinderbetreuungseinrichtungen und Begrifflichkeiten (Krippe, Kindertagesstätte, Hort; Familienzentrum; verlässliche Schule / Ganztagesschule). Er geht dabei auf die Verschiedenheiten und Abhängigkeiten ein. Dabei stellt er klar, dass das vorliegende Projekt in erster Linie dem Aufbau einer Krip-pe (U3-Förderung) dient, das Familienzentrum ist Annex.
Damit wird der Weg der Gemeinde Hofbieber zu einer familienfreundlichen Gemeinde auch insbesondere in Stärkung des Wohnortstandortes auch im Kontext des demogra-phischen Wandels weiter begangen.
Bürgermeister Schafft stellt klar, dass es nicht ausreicht, die Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkungen lediglich zu „erdulden“, sondern dass es darum geht, strate-gisch und konzeptionell die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine zukunfts-fähige Gemeinde aufzubauen. Er weist darauf hin, dass eine Gemeinde ohne Bürger kaum denkbar sei. Auch angesichts der Konkurrenz der Modelle der Gemeinden muss alles getan werden, dass die Bürger nicht zu unseren Lasten „mit den Füssen abstim-men“. Aktuelle Themen sind –so Bürgermeister Schafft – aufzugreifen und in das Sys-tem Gemeinde Hofbieber zu transformieren. Den Bürgern müssen Chancen transparent gemacht werden. Er verweist auf die zahlreichen positiven Rückmeldungen insbeson-dere aus seinen Besuchen junger Familien, in denen die Gemeinde Hofbieber schon jetzt im Bereich der Kinder- und Familienpolitik mit einer herausgehobenen Stellung im Landkreis Fulda wahrgenommen wird.
Die bundes- und landespolitische Zielrichtung zur Stärkung der Familie durch geeigne-te Betreuungsangebote sollte aufgegriffen, umgesetzt und dazu benutzt werden, beste-hende Ziele in der Gemeinde Hofbieber auch zu realisieren. Auch die neue Struktur des Kommunalfinanzausgleichs ist in die Strategieplanung einzubeziehen.
A.) Zielrichtung der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hofbieber, Lichtweg 10
a) Zusammenlegung beider Häuser
b) Hortgruppe
c) Gruppenraum für Krippe
d) Aufbau eines Familienzentrums
a) Zusammenlegung beider Häuser
Im Jahr 1992 wurde aufgrund der Kinderzahlen am Kirchplatz in der alten Schule eine 4. Kindergruppe eingerichtet, 1997 erfolgte dort die Einrichtung einer weiteren Gruppe. Dieses Provisorium besteht seit nunmehr 16 Jahren. Aus wirtschaftlichen und vor allem aus pädagogischen und organisatorischen Gründen wird eine Zusammenlegung der Gruppen im Gebäude am Lichtweg 10 angestrebt.
Im Gebäude am Kirchplatz sind die räumlichen Gegebenheiten stark begrenzt. Sozial-raum, Ausweich- bzw. Mehrzweckraum, Raum für Elterngespräche etc. fehlen.
Die Erzieherinnen kommen mit den Kindern zum Turnen, zum Vorschulklub u. ä. in das Gebäude am Lichtweg. Das zusätzliche An- und Ausziehen sowie die Wegezeiten nehmen Zeit von der eigentlichen pädagogischen Arbeit in Anspruch. Durch die beeng-ten Raumverhältnisse ist auch die Lagerung von Verbrauchsmaterialien und pädagogi-schen Hilfsmitteln (z.B. Bücher, Musikinstrumente, Sportgeräte usw.) schwierig und benötigt zusätzliche Organisation.
Das Gemeinschaftsgefühl der Kinder und der Elternschaft zwischen beiden Häusern ist durch die räumliche Trennung schwierig. Auch das Erzieherinnenteam muss zusätzli-che Absprachen treffen und aufwändige Organisation betreiben (zusätzliche Personal-kosten durch ineffektive „Wanderbewegung“).
Die Immobilie am Kirchplatz wird von der Gemeinde abzugeben sein. Hier gibt es ein Vorgespräch zur Nachnutzung, dass eine Nutzung im Rahmen des KNHH ermöglichen kann.
b) Hortgruppe
Die im November 2008 eingerichtete Hortgruppe ist gut angelaufen. Es ist abzusehen, dass der Hort nach den Sommerferien 2008 von 8 Grundschulkindern besucht wird – die Tendenz ist hier steigend.
Mobiliar und pädagogisches Spiel- und Lehrmaterial sind auf die Altersgruppe abge-stimmt und werden von den Kindern sehr gut angenommen. Mit der steigenden Kin-derzahl macht es Sinn, den Gruppenraum der Hortkinder im Gebäude zu verlegen. Durch den Anbau erhalten die Hortkinder eine eigene Toilettenanlage, sowie einen zu-sätzlichen kleinen Intensivraum (z.B. für Hausaufgaben, zum Lesen oder als Rückzugs-raum). Dies ist eine qualitative Bereicherung für unsere Hortarbeit.
Die Planung der Hortgruppe ist auch bei Ausdehnung der Öffnungszeiten in der Bie-bertalschule konsequent. Die Ganztagesschule betrifft nicht den Grundschulbereich, der vom Hort abgedeckt wird. Die verlässliche Schule geht aber nur bis ca. 13:20 Uhr.
c) Gruppenraum für Krippe
Seit ein paar Jahren mehren sich die Anfragen, Kinder unter 3 Jahren in die Kinderta-geseinrichtung aufzunehmen (Dies wird sich absehbar durch die Umstrukturierung beim Elterngeld verstärken). Im Übrigen wurde die Aufnahme in altersgemischten Gruppen auch schon in den Einrichtungen in Langenbieber und Schwarzbach prakti-ziert. Die Einrichtung einer Krippe mit Standort Hofbieber macht durch die zentrale Lage Sinn. Konkret liegen für das nächste Kalenderjahr aus dem Ortsteil Traisbach 3 Anmeldungen für einen Krippenbesuch vor. Die kirchliche Kindertageseinrichtung in Margretenhaun bietet kein U3-Angebot.
In einer Krippe kann man die räumlichen Gegebenheiten, Mobiliar, sowie pädagogi-sches Material ganz auf die Bedürfnisse der Kinder unter 3 Jahren abstimmen.
Das Schlafbedürfnis jüngerer Kinder ist in dieser Entwicklungsphase unterschiedlich, ein direkt angrenzender Ruheraum kommt dem Bedürfnis der einzelnen Kinder nach Ruhe und Rückzug sehr entgegen. Sinnvoll ist auch der angrenzende Waschraum mit WC, Dusche und Wickeltisch. Die Sauberkeitserziehung nimmt in der Krippe einen be-sonderen Raum ein.
d) Aufbau eines Familienzentrums
Die Umgestaltung des derzeitigen Turnraums in einen Mehrzweckraum bietet neue Möglichkeiten, die Kindertageseinrichtung weiter nach außen zu öffnen.
Durch einen Zugang von außen, einer dem Raum angeschlossenen WC-Anlage und einem dazugehörigen Lagerraum können externe familienfördernde und -unterstützende Veranstaltungen stattfinden. Veranstaltungen könnten folgende sein: Elternkurse/Elternschule, Arbeit mit Senioren und Kindern, Tagesmüttertreffen, Eltern-Kind Kurse, Kinderturnen, päd. Beratung etc.
Die Kindertageseinrichtung wird somit für die Familien in verschiedenen Lebens – und Entwicklungsphasen Anlaufpunkt. Dies sind z. B. Gewalt gegen Kinder, ADS und Hy-peraktivität, allgemeine Fragen der Erziehung, Schwierigkeiten in der Pubertät, Einflüs-se der Medien, Essstörungen im Kinder- und Jugendalter, Training für Eltern und vieles mehr.
Immer mehr Kinder werden vernachlässigt oder misshandelt. Und oft steht die Über-forderung der Eltern als Argument im Raum.
Im Familienzentrum kann ein Raum für Beratung und erste Hilfestellungen für den Umgang mit den Kindern und die Erziehung geleistet werden. Es muss nicht erst zu einer permanenten Überforderung der Eltern kommen. Durch Angebote, wie Elternkur-se, Eltern-Kind Gruppen pp. kann eine gezielte und qualifizierte, präventive Arbeit ge-leistet werden.
Weiterhin kann im Familienzentrum Beratung und Unterstützung für Familien, deren Kind besonderen Frühförderungsbedarf hat, erfolgen. Das Fachpersonal arbeitet an der Basis und sieht die Kinder schon vor Eintritt in den Kindergarten. Außerdem ist die Hemmschwelle der Eltern, sich Fremden anzuvertrauen in der Kindertageseinrichtung geringer als der Schritt zur Frühförderstelle oder dem Jugendamt.
Durch Vernetzung und Kooperation mit Behörden, Frühförderstelle und anderen Insti-tutionen wird das Familienzentrum so eine wichtige Schnittstelle, die Familien auf dem Weg begleitet und Maßnahmen einleitet. In Hofbieber soll ein Netzwerk entstehen, in dem Kinder und Eltern (=Familien) betreffende Themen verschiedenster Art angespro-chen, angeboten und gegebenenfalls auch beraten werden:
Klarstellend weist Bürgermeister Schafft daraufhin, dass Familienzentren in anderen Bundesländern (NRW und Niedersachsen – auf die ausgeteilten Berichte zum Familien-zentrum Schortens und Maßnahmen im Landkreis Friesland wird verwiesen) schon e-xistieren. In Hessen wird derzeit eine Regelung vorbereitet. Da will die Gemeinde Hof-bieber unterstützt durch den Landkreis Fulda als Projekt zur Entwicklung antreten. Ziel eines Familienzentrums ist neben besonderen Informationsangeboten auch Zentrum für Familien und familiennahe Dienstleistungen zu sein. Angebote können von der Ge-meinde von privaten Dritten (Geburtshaus hat sich schon angeboten) und auch anderen staatlichen Stellen erbracht werden. Im Übrigen sollte bzgl. des Familienzentrums eine Kooperation mit KNHH auf ehrenamtlicher Basis und anderen freien Trägern erreicht werden. Insofern werden für den Bereich des Familienzentrums absehbar im Wesentli-chen die veranschlagten Baukosten anfallen. Die Aufwendungen für den Betrieb sind zu vernachlässigen (Heizungskosten; ggf. Aufwandentschädigungen).
Als Drucksache 17/125 des Hessischen Landtages ist als Beschlussempfehlung vom 07.05.2008 betreffend Modellprojekt für Familienzentren dem Landtag vorgelegt wor-den:
„Ausgehend von dieser Grundlage ist eine Weiterentwicklung der Kinderbetreuungseinrichtun-gen zu Familienzentren anzustreben, die nicht nur über ein qualitativ hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für Kinder verfügen, sondern darüber hinaus Treffpunkt für die Familien sind, Information, Beratung, praktische Hilfen und Dienstleistungen ab der Schwangerschaft anbieten und eng mit Schulen sowie den Einrichtungen der Jugend- und Fami-lienhilfe und der Jugend-, Familien- und Sozialarbeit zusammenarbeiten.“
Bezüglich des Familienzentrums sind weitere Komplementärmittel des Landreises Ful-da oder auch anderer öffentlicher Stellen denkbar. Die hessische Landesregierung hat die diesbezügliche Diskussion bereits angestoßen, mit einer erforderlichen grundsätzli-chen konzeptionellen Planung könnte ein beispielhaftes Projekt in einer ländlich struk-turierten Gemeinde umgesetzt und bestenfalls auch gefördert werden.
B.) Baumaßnahme
a.) Baukörper
Architekt Kratz hat mit den Fachbehörden abgestimmte Pläne erstellt. In diesen Vor-entwürfen ist vorgesehen, insgesamt 6 Gruppenräume für Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort zu realisieren. Hierzu soll parallel zum Lichtweg ein neuer Gebäude-trakt entstehen.
b.) Grundstück für erweiterte Außenfläche
Das vorhandene Grundstück reicht aus, den Baukörper aufzunehmen, bezüglich der Außenanlage als Spielfläche für die Kinder war es Bedingung der Kindergartenfachauf-sicht, eine größere Außenfläche zu haben. Dieses ist gesichert.
C.) Projektfinanzierung
Bürgermeister Schafft macht deutlich, dass dieser Aspekt gemäß § 16 der Geschäftsord-nung der Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten ist.
Mit der Finanzierungsmöglichkeit nach den „Richtlinien zur Förderung von Investitio-nen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ besteht nunmehr die Möglichkeit, die oben beschriebene Baumaßnahme umzu-setzen. Die Förderung ist für Krippenplätze ausgelegt, davon partizipieren auch die an-deren Aspekte wie z. B. Zusammenlegung der beiden Häuser.
Neben den Baukosten für Krippe und Familienzentrum gemäß Übersicht sind für die Krippe dauerhaft Kosten des Personals für die Kindergruppen in bekannter Größe zu erwarten (1/3 Elternfinanzierung). Im Familienzentrum sind kaum separate Folgekos-ten zu erwarten (s.o.)
D.) Gesamtfinanzierung
Bürgermeister Schafft macht deutlich, dass der nachfolgende Aspekt gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten ist.
Gemäß § 98, Abs. 2, Nr. 3 HGO (Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investition) können Haushaltsmittel nur durch eine Nachtraghaushaltssatzung bereitgestellt wer-den.
Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß § 10 GemHVO wird ebenfalls festgestellt. Danach stellt sich die Umsetzung der Erweiterung der Kindertageseinrich-tung Hofbieber – Lichtweg um eine Kinderkrippe mit integriertem Familienzentrum mit den derzeit in Aussicht gestellten Zuschüssen im Vergleich zum Weiterbetrieb des Kindergartens Kirchplatz mit erforderlicher Sanierung auch als wirtschaftlichste Lösung dar.
E.) Zeitschiene der Umsetzung
Nach der auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlichten „Zeit-schiene Kinderbetreuungsfinanzierung“ sollen Anträge vom Landkreis als Träger der Jugendhilfe bis zum 15.05.2008 weitergeleitet werden. Bis zum 01.08.2008 erfolgt die Beschlussfassung nach § 24 a Absatz 2, Nr. 1 SGB VIII die Beschlussfassung der Aus-bauplanung an das Hessische Sozialministerium. Ein Verwendungsnachweis ist hier-nach bis zum 30.06.2009 vorgesehen.
Den Bereich der Gemeinde Hofbieber betreffend könnte das Projekt wie folgt zeitlich umgesetzt werden:
17.06.2008 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projektes durch Gemeindevertretung
August – Oktober 2008 Einbringung und Beschlussfassung Nachtraghaus-haltssatzung 2008 zur Finanzierung des Projektes
F.) Stellungnahme Elternbeirat
Am 27.05.2008 hat der Elternbeirat der Kindertageseinrichtung Hofbieber folgende Stel-lungnahme abgegeben:
„Wir freuen uns, dass die zwei Standorte der Kindertageseinrichtung Hofbieber durch den An-bau am Lichtweg zusammengelegt werden können. Wir haben wiederholt auf die Probleme hin-gewiesen, die zwei Standorte mit sich bringen, z.B. mussten die jüngeren Kinder 20 Wochen lang jeden Morgen in einen Gruppenraum, damit die Vorschulkinder im anderen Gruppenraum das Würzburger Sprachtraining durchführen konnten, der Rückweg von der musikalischen Früher-ziehung musste von den Eltern organisiert werden, die Kinder haben nicht mehr zeitgemäß aus-gestattete sanitäre Anlagen (kein Platz für Handtücher) usw. Gerade baulich gesehen kann und konnte der Kirchplatz nur als Übergangslösung gesehen werden, denn es ist im Flur viel zu eng, es gibt keine kindersichere Haustür und dass auf der steilen Treppe nicht mehr passiert ist, wun-dert uns Eltern immer wieder.
Wir hoffen, dass die Fördermittel rasch bewilligt werden, damit schnell mit dem Anbau begonnen werden kann. Dabei geben wir noch einmal zu bedenken, ob nicht doch ein Keller auf lange Sicht sinnvoller ist als ein Geräteschuppen. Bei vier Gruppen zuzüglich Hort und Kinderkrippe fallen viele Gerätschaften und Materialien an, die in einem Keller besser gelagert werden könnten als in einem Schuppen (z.B. die vielen Bastelmaterialien aus Papier).“
Auch die Elternbeiräte der beiden anderen Einrichtungen sprechen sich grundsätzlich positiv bezüglich der Erweiterung aus, geben jedoch zu Bedenken, dass die beiden an-deren Standorte weiterhin auf Dauer Bestand haben sollen.
Auch die Arbeitsgruppe Bedarfsentwicklung Kinderbetreuung hat das Projekt zustim-mend zur Kenntnis genommen und sieht darin eine Maßnahme zur Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Hofbieber.
G.) Beschlussempfehlung
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss, Gemeindevertreter Jordan für den Ausschuss für Sport und Sozial-wesen, Jugend und Senioren, Gemeindevertreter Lothar Brehl für die CDU-Fraktion sowie Gemeindevertreter Oeste für die CWE-Fraktion beschließt die Gemeindevertre-tung wie folgt:
Es wird festgestellt, dass die Gesamtfinanzierung bei Mittelbewilligung wie beantragt steht. Unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel für den Bereich Kinderkrippe (Betreuung unter 3jährigen) wie dargestellt gezahlt wird und eine weitere Förderung für den Bereich Familienzentrum zu erwarten ist, fasst die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss, dass die Kindertageseinrichtung am Lichtweg in Hofbieber in eine Kindertageseinrichtung mit Hort, Kinderkrippe und Familienzentrum umgewandelt werden soll. Sobald die Finanzierung steht, soll die Maßnahme mit einer Nachtrags-haushaltssatzung 2008 entsprechend veranschlagt werden.
Die Gemeindevertretung stellt die vorliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß § 10 GemHVO fest. Danach stellt sich die Umsetzung der Erweiterung der Kinderta-geseinrichtung Hofbieber – Lichtweg um eine Kinderkrippe mit integriertem Familien-zentrum mit den derzeit in Aussicht gestellten Zuschüssen im Vergleich zum Weiterbe-trieb des Kindergartens Kirchplatz mit erforderlicher Sanierung auch als wirtschaft-lichste Lösung dar.
Unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung des Projektes steht und die Maßnahme dann umgesetzt wird, kann der bereits vorbehaltlich der Zustimmung der gemeindli-chen Gremien abgeschlossene Kaufvertrag zum Ankauf des benachbarten Wiesen-grundstückes umgesetzt werden
3.) Beratung und Beschlussfassung der Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber
Die überarbeitete Fassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtun-gen der Gemeinde Hofbieber wird beraten. Insbesondere bei den erweiterten Öffnungs-zeiten gibt es eine bis 30.06.2008 befristete Experimentierklausel.
Die einzelnen Aspekte werden besprochen:
Gebührenbefreiung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.02.2008 der Gemeindeverwaltung den Auftrag erteilt, zu klären, inwieweit in der Gemeinde Hofbieber eine Gebührenbe-freiung in den Kindertageseinrichtungen möglich und sinnvoll ist. Hierzu hat mit der AG Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen am 13.05.2008 in erweiterter Runde z. B. auch mit den Vorsitzenden der Elternbeiräte der gemeindlichen Kindertagesein-richtungen eine intensive Diskussion zu diesem Punkt stattgefunden.
Auszugsweise heißt es hierzu in der Niederschrift wie folgt:
„Auszug Protokoll Gemeindevertretung vom 07.02.2008
„….Die Gemeinde Hofbieber ist durch die Gemeindevertretung am 07.02.2008 mit der Prüfung der Gebührenbefreiung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber beauftragt worden. Festgestellt wurde, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde, die Finanzierbarkeit und die Gebührengerechtigkeit betrachtet und geprüft werden soll. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, das die Aufwendungen für den gemeindlichen Haushalt ca. 200 000 € betragen würde. Die Gemeindevertretung empfiehlt, die Thematik auch hinsichtlich der Vorgehensweise der anderen Gemeinden des Landkreises Fulda abzustimmen.“
Unter anderem auch diese Thematik ist in z. B. um alle Elternbeiräte und auch Fachdezernent 1. Kreisbeigeordneter Dr. Wingenfeld erweiterte Sitzung der AG Bedarfsplanung Kindertageseinrichtung beraten worden.
Auszug aus der AG Bedarfsplanung Kindertageseinrichtung vom 13.05.2008
Im Rahmen der Prüfung der Gebührenbefreiung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber sollen alle zuständigen Gremien ihren Beratungs- und / oder Mitwirkungsfunktionen in Form interner Beratung und anschließender Empfehlungsfindung nachkommen. Hierdurch sollen die verschiedenen Interessen- und Bevölkerungsgruppen gehört und beteiligt werden.
In der Sitzung der AG Bedarfsplanung Kindertageseinrichtung wurden folgende Argumente diskutiert und wie folgt schriftlich erarbeitet:
Finanzsituation der Gemeinde Hofbieber
Es ist für die Gemeinde Hofbieber nicht möglich, eine Gebührenbefreiung ohne Defizit im Haus-halt zu finanzieren. Nach Urteil des OVG in NRW am 24.5.2007 sollen „Kommunen in defizitä-ren Haushaltslage Finanzierungslücken in Kindertageseinrichtungen vorrangig durch Elternbei-träge statt durch Steuern oder Kredite decken“. Das Erheben von Gebühren ist einer Steuerer-höhung und einer Neuverschuldung (Kredite) somit vorzuziehen.
Das Finanzierungsmodell der Umlage auf die solidarische Bevölkerung der Gemeinde ist nur durch unrealistisch hohe Steuereinnahmen zu realisieren. Des Weiteren würden einzelne Bevöl-kerungsgruppen wie Grundstückseigentümer (Grundsteuer) oder Hundebesitzer (Hundesteuer) extrem benachteiligt werden.
Des Weiteren ist die Belastung durch Einrichtungsgebühren eine zeitlich eingeschränkte Belastung (begrenzt auf die Dauer des Besuches des Kindes in der Einrichtung), die Steuererhöhungen wären eine andauernde Belastung für die betroffenen Einwohner.
Die Kosten für die Einrichtungen im Rahmen der „Mindeststandards für Kindertageseinrichtungen“ (siehe auch „Struktur und Angebot“) betragen nach derzeitigen Schätzungen ca. 200 000 € jährlich.
Werbung und Konkurrenz
Die Gemeinde Hofbieber soll konkurrenzfähig im gemeindlichen Vergleich bleiben können. Bieten die umliegenden Gemeinden keine Gebührenbefreiung an und unterhalten aufgrund der hierdurch höheren Finanzleistung Einrichtungen über den Mindeststandards, ist die Konkurrenzfähigkeit nicht mehr gewährleistet.
Nach dem freien Wahlrecht der Eltern können sich diese für die Einrichtung mit den besseren Angeboten (höhere Finanzleistung) entscheiden. Somit würde ein zweifacher Schaden für die Gemeinde entstehen:
1. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Angebote im Rahmen der Bedarfsplanung bereitzustellen (§ 30 HKJGB),
2. Die Gemeinde ist verpflichtet, Ausgleichszahlungen an die Standortgemeinde für die Betreu-ung eines Kindes der Gemeinde zu bezahlen (§ 28 HKJGB).
Die Betreuung würde in dieser Konstellation doppelt von der Gemeinde finanziert werden müs-sen.
Die Chancengleichheit der Gemeinden ist nicht gewährleistet. Finanzstarke Gemeinden können aufgrund ihrer Finanzkraft qualitativ höhere Einrichtungen anbieten. Dies würde eine soziale Ungleichheit aufgrund der Wohnortwahl begünstigen, da Kinder aus finanzschwächeren Ge-meinden im Bereich des vorschulischen Bildungsangebotes benachteiligt würden.
Der geworbene Zuzug durch die Befreiung von Gebühren für Kindertageseinrichtungen wird als unwesentlich von der AG Bedarfsplanung eingeschätzt. Diese Einschätzung bezieht sich auf die Erfahrungen mit dem Besuchsverhalten von Kindern nach der Einführung der Gebührenbefreiung des letzten Kindertagesstättenjahres. Es konnten keine veränderten Besuchszahlen festge-stellt werden. Dies lässt den Schluss zu, dass die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern relativ unabhängig von der Gebührenthematik ist und somit keinen außergewöhnlichen Anreiz bietet, den Wohnort nach diesem Kriterium auszuwählen.
Bürgermeister Schafft ergänzt in der Sitzung, dass auch die Erfahrungen mit dem Be-such freier Träger diese Überlegung stützt (im Saldo gehen Kinder in externe Einrich-tungen im wesentlichen, weil ein besonderes Betreuungsmodell angeboten wird – dies ist dann aber unabhängig von den z.T. hierbei höheren Kosten für die Eltern).
Freie Träger
Die Gemeinden sollen nach § 3 HKJGB von Einrichtungen absehen, wenn diese durch freie Trä-ger angeboten werden können. Des Weiteren sollen freie Träger gefördert und unterstützt wer-den.
Würde die Gemeinde eine Gebührenbefreiung herbeiführen, würde dies nach dem Subsidiari-tätsprinzip ein nichtzulässiges Konkurrenzangebot gegenüber den freien Trägern darstellen. Hierdurch würden Trägerstrukturen und Trägerpluralitäten nachhaltig zerstört werden.
Fr. Bleuel (Vertreterin des freien Trägers: Geburtshaus und Familienzentrum e.V.) gibt zu be-denken, das die Einrichtung „Waldkindergarten“ in der Gemeinde Hofbieber auf die Gebühren-beteiligung der Eltern angewiesen ist und somit keine Gebührenbefreiung realisieren kann.
Der freie Träger würde dem öffentlichen Träger gegenüber benachteiligt werden.
Elternentlastung und soziale Chancengleichheit
Kinder aus finanzschwachen und / oder benachteiligten Familien können im Rahmen der Chan-cengleichheit von den Gebühren befreit werden. Diese werden dann durch den Landkreis getra-gen.
Das letzte Betreuungsjahr vor der Einschulung ist im Rahmen des BAMBINI – Konzeptes für die Eltern beitragsfrei gestellt.
Für Familien mit mehreren Kindern in Betreuungseinrichtungen staffeln sich die Gebühren für die Einrichtung für jedes zweite Kind auf 75 % und jedes weitere Kind gebührenbefreit. Hier-durch werden kinderreiche Familien unterstützt und entlastet.
Im Rahmen der Chancengleichheit ist es nicht nachvollziehbar, dass auch finanzstarke Familien gebührenbefreit werden. Leistungen bzw. Gebühren sollen nach Möglichkeit vorrangig von den in Anspruch nehmenden Familien getragen werden.
Sog. „Elite- Einrichtungen“ für Kinder aus finanzstarken Familien sollen verhindert werden. Eine Gebührenbefreiung würde diese Entwicklung nach Einschätzung der AG Bedarfsplanung jedoch begünstigen, da finanzstarke Familien Einrichtungen wählen können, welche den finanz-schwachen Familien nicht zugänglich sind.
Struktur und Angebot
Die Struktur und das Angebot der Einrichtungen der Gemeinde Hofbieber würden aufgrund feh-lender finanzieller Möglichkeiten auf die Mindestvoraussetzungen und Mindeststandards redu-ziert werden. In der Umsetzung würde dies eine reduzierte Öffnungszeit von max. 5 Betreuungs-stunden täglich, sowie einer Reduzierung der Ausstattungsmöglichkeiten und Personalkapazitä-ten (derzeit 1,7 Fachkräfte, dann 1,5 Fachkräfte) bedeuten. Des Weiteren würden alle zusätzli-chen Dienstleistungsangebote wie z.B. der Kindertagesstättenbus kostendeckend von den Eltern ohne gemeindliche Zuschüsse finanziert werden müssen.
Qualität und Pädagogik
Die AG Bedarfsplanung gibt zu bedenken, das die Wertschätzung der Betreuung in der Kinder-tageseinrichtung sinken könnte: „Was nichts kostet ist auch nichts wert“.
Des Weiteren könnten alle zusätzlichen pädagogischen Angebote wie z.B. das Sprachtraining aus Personalkapazitäten und zeitlichen Rahmenbedingungen nicht mehr durchgeführt werden.
Die Reduzierung auf die Mindestvoraussetzungen und Mindeststandards hätte schwerwiegende Konsequenzen für den pädagogischen Alltag und die Qualität der Einrichtung.
Des Weiteren gibt die AG Bedarfsplanung Kindertageseinrichtung zu bedenken, dass durch das kostenfreie Angebot eine geringe Verbindlichkeit des Einrichtungsbesuches entstehen könnte. Hierdurch könnte nur unzureichend eine Planung der Aktivitäten oder Arbeitsabläufe stattfinden und eine Strukturierung der Betreuung würde verhindert werden.
Insbesondere im Rahmen der zu leistenden pädagogischen Aufgaben (u.a. im Rahmen des Bil-dungs- und Erziehungsplans) würde eine Reduzierung der bisherigen Rahmenbedingungen die Umsetzung dieser erschweren oder gänzlich verhindern.
Empfehlung
Die AG Bedarfsplanung Kindertageseinrichtung empfiehlt der Gemeindevertretung, keine Ge-bührenbefreiung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen umzusetzen.
Des Weiteren wird empfohlen, den weiteren Erhalt und Ausbau der Einrichtung zugunsten quali-tativ hoher Angebote für die Betreuung von Kindern in der Gemeinde anzustreben.“
Die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen haben sich nachgehend wie folgt geäußert: (die vollständigen Stellungnahmen liegen den Gemeindevertretern vor):
Stellungnahme Elternbeirat Hofbieber
„Gegenwärtig sehen wir keine realistischen Möglichkeiten für einen kostenlosen Kindergartenbesuch. (…) Sollte eine Gebührenbefreiung zur Folge haben dass noch weniger Personal zur Ver-fügung stünde und pädagogische Angebote reduziert werden würden, dann lehnen wir dies ab. Der Elternbeirat sieht es als sehr wichtig an, dass für genügend qualifiziertes Personal gesorgt und das vorhandene Personal durch Springer verstärkt wird, damit unsere Kinder nicht nur beaufsichtigt, sondern auch gefördert werden.“
Stellungnahme Elternbeirat Langenbieber
„Nach eingehender Diskussion sprechen wir uns gegen eine Gebührenbefreiung aus. Wir stim-men den Argumenten der AG Bedarfsplanung zu. Neben dem finanziellen Aspekt (…)befürchten wir vor allem einen Qualitätsverlust in der Kinderbetreuung(…).
Stellungnahme Elternbeirat Schwarzbach
„Eine Gebührenbefreiung würde entsprechend den Ausführungen des Protokolls zu einer Reduzierung des Angebotes auf die Mindestvoraussetzungen und Mindeststandards führen. (...) Eine Reduzierung auf die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards kann nicht im Interesse der Eltern sein.“
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung wirtschaftlich kaum in der Lage sein dürfte, eine Gegenfinanzierung der Befreiung von den Kindergartengebühren darzustellen. Es ist so, dass sich die Eltern-beiräte unter dem Aspekt der Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen für die Beibehaltung der Gebühren aussprechen.
Bürgermeister Schafft führt aus, dass die Erwartungshaltung der Eltern dahin geht, dass eine möglichst hohe Qualität in den Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Kinder-betreuung das Ziel für die Gemeinde Hofbieber sein muss. Die Qualität ist einerseits im Elternnutzen z. B. durch die ja derzeit schon sehr erweiterten Öffnungszeiten zu sehen. Weiterhin ist die Qualität insbesondere aber auch hinsichtlich der Personalschlüssel und der tatsächlichen Betreuungsleistungen zu suchen.
Hier hat die Gemeinde Hofbieber mit den verschiedensten Programmen wie: Würzbur-ger Programm, Sprachscreening pp. mittlerweile eine sehr hohe Qualität gefunden. Die Einrichtung eines Hortes und die Planungen zum Thema einer Kinderkrippe und eines Familienzentrums weisen ebenfalls in die Richtung einer Erhöhung der Qualität in der Kinderbetreuung in der Gemeinde Hofbieber.
Dies ist im Interesse der Eltern und der zu betreuenden Kinder.
Die Fachaufsicht hat in der Sitzung vom 13.05.2008 diesen Weg bestätigt und ebenso wie die Eltern festgestellt, dass die Gemeinde Hofbieber dem Ziel „familienfreundliche Gemeinde“ wieder ein Stück näher gekommen ist. Dabei ist besonders erfreulich, dass die Eltern diese Entwicklung ebenfalls so sehen und dadurch unterstützen wollen, da sie ihren Beitrag finanziell über die Gebühren der Kindertageseinrichtungen nicht in Fragestellen.
Bürgermeister Schafft bedankt sich ausdrücklich bei der AG Bedarfsplanung für die sachliche und faire Diskussion. Er stellt fest, dass hier wechselseitig – wohl nicht zuletzt wegen dieser Beteiligungskultur – ein vertrauensvolles Gesprächsklima besteht. Aus-drücklich dankt er für die Unterstützung bei Frau Schwind, Herrn Kling und dem Landratsamt Fulda (Dr. Wingenfeld und Frau Riegel).
Erweiterte Öffnungszeiten
Nach der Evaluation der Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten sollen die Mehrzeiten ohne Gebührenbelastung der Eltern über die Befristung hinaus bestehen bleiben. Die erweiterten Öffnungszeiten wurden dauerhaft von ca. 7 – 15 Kindern in Anspruch genommen.
Für alle Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber gelten nach Satzungsände-rung die Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 7.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 7.30 Uhr – 14.00 Uhr
Regelungen Kinderhort incl. Transport durch die Gemeinde Hofbieber
Bezüglich der Inanspruchnahme des Kinderhortes wurden 2 Satzungsänderungen vor-genommen:
1. Transport von Schulkindern der Grundschulen in Langenbieber und Schwarzbach
Es ist möglich, Schulkinder aus den Schulstandorten Langenbieber und Schwarzbach durch einen gemeindlichen Bustransport in die Horteinrichtung nach Hofbieber zu bringen. Für die Inanspruchnahme des Transportes durch das Erstkind einer Familie entsteht ein Nutzungsentgelt von 2,-- € für jede Fahrt, jedes weitere Kind einer Familie wird ohne Nutzungsentgelt befördert. Das zu entrichtende Nutzungsentgelt beträgt max. 25,-- € pro Monat.
2. Platzsplitting ohne Splittingpartner
Die aktuelle Satzung sieht vor, dass Eltern, welche trotz intensiver Suche keinen Split-tingpartner finden konnten, dennoch Gebühren im Rahmen des Platzsplittings entrich-ten können, sofern:
- die festgelegten Betreuungszeiten 2 Tage pro Woche nicht überschreiten (gilt in den Ferien analog)
- ausreichende Kapazitäten in der Einrichtung vorhanden sind
- nachweislich kein Splittingpartner zu finden war
Die zu entrichtende Betreuungsgebühr beträgt im Rahmen dessen 30,-- € pro Monat. Eine weitere Ermäßigung im Rahmen der Gebührenstrukturen ist nicht vorgesehen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Jordan für den Ausschuss für Sport und Sozial-wesen, Sport und Sozialwesen, Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanz-ausschuss und Gemeindevertreter Oeste für die CWE-Fraktion beschließt die Gemein-devertretung die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtun-gen der Gemeinde Hofbieber.
Insbesondere soll aus dem Grundsatz der Qualitätssicherung die Kindertageseinrich-tungsgebühr beibehalten werden. Die Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7.30 Uhr auf 17.00 Uhr und freitags bis 14.00 Uhr sollen ausgeweitet werden und der Trans-port der Schüler aus den Grundschulstandorten Langenbieber und Schwarzbach zum Kinderhort Hofbieber durchgeführt werden. Die Gebührenermäßigung für 2jährige Zweitkinder auf 75 % und auch das dritte 2jährige Kind gebührenbefreit soll neu in die Satzung mit aufgenommen werden.
4.) Beratung und Beschlussfassung der Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Beigeordneter Becker, Gemeindevertreterin Sabine Fleck und Gemeindevertreter Herr verlassen den Sitzungsraum.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeinde-vertreter Herbst Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.
5.) Bauleitplanung der Gemeinde Hofbieber, hier: 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 27 , „Im oberen Grund“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vor dem Hintergrund, dass derzeit mit drei Bewerbern bezüglich des Verkaufs von Ge-werbeflächen verhandelt wird, dies unter anderem auch unter Beteiligung der Wirt-schaftsförderung des Landkreises Fulda und des Regierungspräsidiums Kassel, empfiehlt Bürgermeister Schafft der Gemeindevertretung, die tatsächliche Bebaubarkeit der Gewer-begrundstücke im Baugebiet „Im oberen Grund“ im Ortsteil Hofbieber zu räumlich erwei-tern (mit der Änderung ist keine Änderung des Gebietscharakters verbunden). Seitens der Verwaltung ist hierzu folgende Vorlage ergangen, die der Gemeindevorstand zur Be-schlussfassung empfiehlt:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 06.02.2007 den Bebauungsplan Nr. 27 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Be-kanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 30.03.2007 wurde der Bebauungsplan rechts-kräftig.
Die geplante 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird gemäß § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, aus diesem Grund wird von der frühzeitigen Un-terrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 bestimmt durch zeichnerische Festsetzung u.a. die Baugrenzen innerhalb derer die Hauptbaukörper errichtet werden dürfen, außerdem wird für das Plangebiet eine zweigeschossige Bebauung und lediglich Satteldach als zu-lässige Dachform festgesetzt.
Im Rahmen der praktischen Anwendung des Bebauungsplanes wurde nunmehr festge-stellt, dass durch die Festsetzung der überbaubaren Flächen, bzw. die Baugrenze insbe-sondere im Anschluss an die K 4 (Raiffeisenstraße) am Nordwestrand des Baugebietes wertvolle Bauflächen nicht genutzt werden können, da hier in einem 20 m breiten Streifen keine Hauptbaukörper errichtet werden dürfen. Dieser Bereich soll durch die Änderung des Bebauungsplanes auf das gesetzliche Mindestmaß von 15 m reduziert werden (vgl. § 23 HessStrG). Durch diese Änderung werden ca. 1.000 m² zusätzlich überbaubare Flächen entstehen. Weiterhin soll der Abstand der Baugrenze zu den sonstigen Nutzungen max. 3,0 m betragen. Ebenso ist in Verlängerung der vorgesehenen Erschließungsstraße (Stich-straße) eine überbaubare Fläche darzustellen.
Außerdem wird festgestellt, dass im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27, die Gebäude-höhen durch zwei Vollgeschosse und die Festsetzung der Dachform (Satteldach) geregelt wird. Aufgrund fehlender Angaben zur Dachneigung und fehlender Festsetzungen zur maximalen Trauf- oder Firsthöhe könnten demgemäß Baukörper entstehen, deren maxi-male Gebäudehöhe bisher nicht verbindlich geregelt ist. Aus diesem Grund sollen im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes neben den Satteldächern auch die Dach-formen Pultdach und Flachdach im Gewerbegebiet für zulässig erklärt werden. Parallel dazu sollen die maximalen Gebäudehöhen mit 12,00 m für Satteldächer und 8,50 m für Pult- und Flachdächer festgesetzt werden. Die Angabe einer Geschossigkeit ist bei dieser Regelung nicht mehr erforderlich.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindever-treter Kött für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung den folgenden Beschluss:
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Auf-stellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Im oberen Grund“ im Kernortsteil Hofbieber.
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes ist identisch mit dem Ursprungsbebauungs-plan Nr. 27 „Im oberen Grund“ und umfasst in der Gemarkung Hofbieber, Flur 16, die Flurstücke:
50 (Grünland),
8 (Graben),
43/1 (Wertstoffhof),
43/2 (Trafostation)
44 (Weg).
Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Raiffeisenstraße (K 41), im Südosten durch die Raiffeisenstraße, im Südwesten durch die Fuldaer Straße und im Norden durch die L 3174 begrenzt.
b) Beschluss der öffentlichen Auslegung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber beschließt den vorliegenden Bebau-ungsplan als Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
dafür: 26 dagegen: --- Stimmenthaltung: ---
6.) Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage als Flä-chenanlage auf einem landwirtschaftlichen Grundstück
Verschiedene Firmen haben bei der Gemeindeverwaltung Hofbieber vorgesprochen und bekundeten die Absicht für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf landwirtschaftli-chen Grundstücken. Konkret wurden von einem Interessenten 3 landwirtschaftliche Flä-chen in Langenbieber und Hofbieber angesprochen:
1. Eine Fläche in Langenbieber, die zum Teil als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Hier wird angestrebt, auch die darüber liegenden Flächen zu nutzen (z.T. Acker, z.T. Wiese)
2. Ein Wiesengrundstück zwischen Bieber und dem Radweg.
3. Die Anschlussfläche zum Industriegebiet in Hofbieber.
Es wäre nunmehr grundlegend zu klären, ob die Gemeinde Hofbieber gewillt ist, eine sol-che Anlage mit einer Größe über 1 ha anzustreben. Als zweiten Schritt wären dann aus Sicht der Verwaltung die Ortsbeiräte und die entsprechenden Ausschüsse zu beteiligen. Als dritten Schritt wäre dann Gespräche mit den Eigentümern zu führen, ob von deren Seite aus die Bereitschaft besteht, die Flächen zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeindevertretung nimmt die Niederschrift, die über die Veranstaltung zur „Fo-tovoltaikanlage als Flächenanlage auf einem landwirtschaftlichen Grundstücken am 21.05.2008“, an der die Fachausschüsse, Ortsvorsteher, Untere Naturschutzbehörde, Forstamt Hofbieber, der Kreislandwirt sowie Vertreter der Bauaufsicht und der Land-wirtschaftsbehörde beim Landkreis Fulda teilgenommen haben, zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung fasst auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Ge-meindevorstand, Gemeindevertreter Kött für den Bauausschuss und Gemeindevertreter Dudyka für den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft den Grundsatzbeschluss, dass
1. grundsätzlich Anlagen in der Größe beschränkt werden sollen auf ca. 2 ha,
2. bevorzugt Bürgermodelle unter Einbindung der Landwirtschaft zugelassen wer-den und
3. eine Initiative für die Aktivierung privater und öffentlicher Dachflächen erfolgen soll.
7.) Bericht über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde Hofbieber nach § 121, Abs. 7 HGO
Bereits am 22.04.2008 hat der Haupt- und Finanzausschuss bezüglich des Beteiligungs-berichtes des Gemeindevorstandes vom 14.04.2008 festgestellt, dass die Gemeinde Hof-bieber keine wirtschaftlichen Betätigungen im Sinne des § 121, Abs.7 HGO vornimmt.
Die Betriebskommission ist hierzu bereits am 09.04.2008 angehört worden. Dem Gewer-beverein und dem Verkehrsverein wurde dieser Bericht ebenfalls zur Anhörung vorge-legt, die diese Feststellung ebenfalls treffen.
Die Gemeindevertretung stellt mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand fest, dass die Gemeinde Hofbie-ber keine wirtschaftlichen Betätigungen im Sinne des § 121, Abs.7 HGO vornimmt.
8.) Beratung und Beschlussfassung der Leitlinien Mobilfunk- und Breitbandversorgung
Der Bauausschuss hat am 22.04.2008 bereits folgenden Beschluss gefasst:
A. Der Bauausschuss nimmt die Leitlinien zur Realisierung einer abgestimmten Standortplanung von Mobilfunknetzentwicklung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Hofbieber zustimmend zur Kenntnis.
In der Präambel ist Folgendes festgeschrieben:
Die Gemeinde Hofbieber verfolgt das Konzept, möglichst außerhalb der geschlossenen Ortslagen gebündelte Mobilfunksendanlagen errichten zu lassen. Durch die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen soll dabei die Minimierung der Strahlenbelastung im Rahmen der technischen Möglichkeiten unter Berücksichtigung einer hinreichenden Mobilfunkversorgungsqualität im Vor-dergrund stehen.
Der Gemeinde geht es dabei um einen Ausgleich zwischen den aus Artikel 87 f des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleiteten Anspruchs der Mobilfunkbetreiber, flächendeckend eine angemessene und ausreichende Dienstleistung im Telekommunikationsbereich, also auch Mobilfunk (so genannte Versorgungsauftrag) und den Interessen der Bürger auf Versor-gung mit Mobilfunkdienstleistungen einerseits, aber auch Gesundheitsschutzes andererseits und den Interessen der Gemeinde auf eine ausreichende und angemessene Telekommunikationsversorgung einerseits und ein dem Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessens sowie der Gemeinde Hofbieber entsprechenden Ausgestaltung dieser Versorgungs-dienstleistung Rechnung zu tragen.
Die Gemeinde Hofbieber ist der Auffassung, dass der Versorgungsauftrag der Mobilvertreiber aus Artikel 87f des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nur den Bereich des Mobil-funks im Sinne des GSM-Standards betrifft nicht aber die Versorgung mit Breitbanddienstleis-tungen, die genauso gut Netz- und Leitungsgebunden übertragen werden können. Hier wird die Gemeinde Hofbieber sich darum bemühen, gemeinsam mit dem Landkreis Fulda und den Nach-bargemeinden eine Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Hofbieber über das heutige Maß per Festnetz und / oder Funknetz hinaus zu erreichen.
Als Ergebnis der Gesprächsführung zwischen dem Bauausschuss, der Gemeindeverwaltung und der Initiative von Bürgern aus den Ortsteilen Schwarzbach und Hofbieber empfiehlt der Bauaus-schuss der Gemeindevertretung, die nachfolgenden Leitlinien zur Realisierung einer abgestimm-ten Standortplanung und Netzentwicklung zu beschließen:
Leitlinien zur Realisierung einer abgestimmten Standortplanung von Mobilfunknetzentwicklung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Hofbieber
Bei der Standortauswahl von Mobilfunksendeanlagen in der Gemeinde Hofbieber ist vorrangig nach Arealen zu suchen, die eine möglichst geringe Strahlenbelastung der Bevölkerung in den Wohngebieten mit sich bringen.
1. Es sollen Standorte gewählt werden, die das jeweilige Versorgungsgebiet von außen her, d. h. also von außerhalb der geschlossenen Ortschaften her versorgen. Ein innerörtlicher Betrieb von Sendestationen soll nach dem Willen der Gemeinde komplett unterbleiben.
2. Die Mobilfunkmasten sind in ausreichendem Abstand vom Ortsrand zu stationieren (Ziel 1000m) und nach Möglichkeit an einem Standort zu konzentrieren, um eine gemeinsame Nutzung von Grundstücksflächen und Sendemasten durch die Mobilfunk-betreiber zu erreichen.
3. Die flächendeckende Mobilfunkversorgung des Gemeindegebietes soll auf eine angemes-sene und ausreichende Versorgungsqualität oberirdischer Bereiche beschränkt werden. Aus Gründen der Minimierung der Strahlenbelastung verzichtet die Gemeinde auf eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung unterirdischer Räume wie Keller, Tiefgaragen oder Industriebauten mit metallischen Fassaden.
4. Bei der Planung und Errichtung von Mobilfunkstandorten ist darauf hinzuwirken, dass sich die Anlagen landschaftlich integrieren und der jeweils neuste Stand strahlungsarmer Mobilfunktechnik zum Einsatz kommt.
5. Der Betreiber hat über die gesamte Betriebsdauer der Anlagen zu gewährleisten, dass die Sicherheitsstandards der installierten Geräte und deren Einstellparameter jeweils den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen und regelmäßig dahin-gehend überprüft und angepasst werden.
6. Veränderungen an bestehenden Sendeanlagen (wie die Erhöhung der Sendeleistung, Än-derung der Strahlrichtung bzw. Modifikation der Ausleuchtung innerhalb der Sektoren) sind mit der Gemeinde abzustimmen. Regelmäßig sind solche Veränderungen auch dazu zu nutzen, die übrigen Leitlinien zur Anwendung zu bringen.
7. Die Netzbetreiber sollen die Gemeinde möglichst frühzeitig über geplante Netzerweite-rungen oder Ausbaumaßnahmen informieren, bevor Verträge für Standorte unterschrieben werden. Im Gegenzug ist die Gemeinde dann bei der Standortsuche behilflich.
8. Zur Durchsetzung der Schutzziele wird die Gemeinde Hofbieber u. a. einen Appell über die örtliche Presse sowie ihre Homepage an die Bevölkerung richten, worin die Bürger ge-beten werden, die Gemeindeverwaltung vor der Unterzeichnung von Miet- und Kaufverträgen mit den Netzbetreibern zu informieren (möglichst vorab!).
9. Die Gemeinde Hofbieber stellt den Netzbetreibern in Aussicht, dass sie ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Aufstellung baurechtlich genehmigungsfähiger Mobilfunksendean-lagen erteilt und die Standortverwirklichung unterstützt, wenn diese Leitlinien eingehal-ten werden.
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft und Gemeindevertreter Kött für den Bauausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss die Leitlinien Mobilfunk- und Breitbandversorgung.
B. Telekommunikationsversorgung mit breitbandigem Internet
Die IT-Kommission hat sich in ihrer Sitzung am 12.09.2007 mit dem Thema beschäftigt. Sie stellt fest, dass die T-Com eine DSL-Versorgung bereits mit einer Übertragungsrate von 384 kbit/s betrachtet. In der letzten Sitzung am 12.09.2007 kam man zu dem Entschluss, dass man im privaten Bereich mindestens eine Übertragungsrate von 2000 kbit/s für einen DSL-Zugang benötigt. Aus dem Ortsteil Danzwiesen und aus dem Gewerbereich liegen Anträge auf Verbesserung der Versor-gungssituation vor.
In der Informationsveranstaltung zum Thema „WiDSL“ vom 02.04.2008 für die Mitglieder gemeindlicher Gremien sind die Hintergründe der Versorgungsnotwendigkeit von Breitbandinternet und eine mögliche Technik, sogenanntes „WiDSL“ der Firma OR Network vorgestellt worden. Dargestellt wurden auch die technischen Details und Gefahrenpotenziale, die allerdings bei dieser Technik zu vernachlässigen sind (Vortrag von Prof. Osipowizc, Hochschule Fulda). Zu den Einzel-heiten wird auf beigefügter Anlage verwiesen.
Weiterhin hat Herr Vogler, Landratsamt Fulda (Dorferneuerungsbehörde,) zu möglichen Förderungen ausgeführt. Er schlägt vor, dass hier schon im Vorfeld mit dem Wirtschaftsministerium Kontakt aufgenommen wird. Derzeit ist eine Förderrichtlinie in Arbeit. Leitprojekte können allerdings schon jetzt im Vorfeld dieser Richtlinie unterstützt werden, zumal der finanzielle Aufwand in der Gemeinde Hofbieber sich bei der Technik der Fa. OR Network wohl im überschaubaren Rahmen hält und es mehr darum geht die Wirtschaftlichkeitslücken für kleinere Ortsteile wie Schackau, Danzwiesen, Obergruben usw. zu schließen, um noch diesen Ortsteilen eine Teilhabe an der Breitbandversorgung zu gewähren.
Der Vorsitzende stellt darüber hinaus fest, dass Herr Prof. Osipowizc einer vergleichbaren Konstel-lation, nämlich einmal hinsichtlich Mobilfunkbelastung und der Einführung des Breitband-Internet-Netzes der Firma OR Network beteiligt war. Damals hat die örtliche Bürgerinitiative die Maßnahme unter dem Aspekt befürwortet, dass von dieser Technik keine Gefahren ausgehen.
Derzeit ist die Gemeindeverwaltung noch einmal bemüht mit der Telekom eine bestenfalls für die Gemeinde kostenfreie Lösung hinzubekommen. Bürgermeister Schafft schildert, dass am Sitzungs-tag, dem 11.06.2008 die vorhandene DSL Versorgung der Telekom Gemeindeweit ausgefallen ist. Dies zeigt, dass gerade für den gewerblichen Bereich auch ein zweiter Anbieter zur Sicherheit der Versorgung auch interessant ist.
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft und Ge-meindevertreter Kött für den Bauausschuss, und den Haupt- und Finanzausschuss, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, beim Wirtschaftsministerium eine Förderung eines gemeinschaftlichen Projektes mit der Firma OR Network zum Aufbau eines WiDSL-Breitband-Internet-Netzes in der Gemeinde Hofbieber zu verfolgen. Daneben soll eine Lösung mit der Telekom weiter gesucht werden.
9.) Kenntnisnahme des Berichtes der Überörtlichen Prüfung durch den Hessischen Rechnungshof
Der Gemeindevorstand hat am 19.05.2008 die Endfassung der 117. vergleichenden Prü-fung „Haushaltsstruktur 2007: Größere Gemeinden“ des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes zur Kenntnis genommen. Es ist vorgegeben, unvorzüglich ein Exemp-lar der Gemeindevertretung und jeder Fraktion auszuhändigen.
Der Bericht ist gedruckt allen Gemeindevertretern, Beigeordneten, alle Ortsvorstehern als Leiter der Außenstelle der Verwaltung und allen Abteilungsleitern ausgehändigt worden. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, das Angebot der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber anzunehmen.
Der Hessische Rechnungshof bittet um Bericht bis zum 14.11.2008, inwieweit beabsich-tigt ist, die Empfehlung des Schlussberichtes umzusetzen. Die Gemeindevertretung soll das weitere Vorgehen festlegen.
Bürgermeister Schafft fasst zusammen, dass der Schlussbericht des Landesrechnungshofes eine Bestätigung der präventiven Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Hof-bieber darstellt. Ausdrücklich dankt er allen Mitgliedern der gemeindlichen Gremien, den Mitarbeitern der Verwaltung, aber auch allen Beteiligten ehrenamtlichen und be-troffenen Bürger für Mit- und Zuarbeite.
Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgelegten Bericht der 117. vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2007: Größere Gemeinden“ des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes an den Gemeindevorstand und Haupt- und Finanzausschuss zu ver-weisen, um daraus abzuleitende Empfehlungen an die Gemeindevertretung zu erarbei-ten.
10.) Information über die Ferienaktivtage 2008 der Gemeinde Hofbieber
Die Gemeindevertretung nimmt das diesjährige Programm der Ferienaktivtage der Gemeinde Hofbieber zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, insbesondere auch das besondere Engagement der beteiligten Vereine und Ortsbeiräte öffentlich zu würdigen.
Feuerwehr Hofbieber und Tennisklub Hofbieber
Wanderfalken Niederbieber und SC Wiesen
Original Schwarzbachtaler und Schützenverein Nüsterrasen
Rhönklub Hofbieber
Gesangverein Hofbieber
SG Elters
Feldbogensport Elters und Ortsbeirat Wittges
SV Hofbieber
Ortsbeirat Malerdorf Kleinsassen/ Schackau
Imkerverein Hofbieber
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung den Feststellungsbeschluss.
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